Reisekosten

Reisekostenerstattung - Hinweise für Anwärterinnen und Anwärter
Reisekosten werden nach dem Landesreisekostengesetzt (LRKG) auch für Beamt:innen auf Widerruf und Gasthörer:innen Vorbereitungsdienst erstattet.
Ausführliche Erläuterungen zur Thematik Reisekosten befinden sich auf Moodle.
Bitte nutzen sie die in Moodle bereitgestellten Formularen zur Erstattung ihrer Reisekosten.

Reisekostenpostfach für Reisekosten, Anträge, Unterlagen und Fragen zum Thema Reisekosten: 
reisekosten@seminar-sek1-ka.kv.bwl.de

Formulare

Hinweise