Reisekostenerstattung - Hinweise für Anwärterinnen und Anwärter
Reisekosten werden nach dem Landesreisekostengesetzt (LRKG) auch für Beamt:innen auf Widerruf und Gasthörer:innen
Vorbereitungsdienst erstattet.
Ausführliche Erläuterungen zur Thematik Reisekosten befinden sich auf Moodle.
Bitte nutzen sie die in Moodle bereitgestellten Formularen zur Erstattung ihrer Reisekosten.