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Reisekosten

Reisekostenerstattung - Hinweise für Anwärterinnen und Anwärter
Reisekosten werden nach dem Landesreisekostengesetzt (LRKG) auch für Beamt:innen auf Widerruf und Gasthörer:innen Vorbereitungsdienst erstattet.
Ausführliche Erläuterungen zur Thematik Reisekosten befinden sich auf Moodle.
Bitte nutzen sie die in Moodle bereitgestellten Formularen zur Erstattung ihrer Reisekosten.

Formulare

Hinweise