Gasthörerstatus

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„Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im Gasthörer-Status beginnen und nach dem 01.02. noch Masterprüfungen absolvieren müssen, bitten wir darum, die Prüfungstermine an die Verwaltung des Seminars zu melden (poststelle@seminar-whrs-ka.kv.bwl.de) und einen Nachweis der Hochschule beizufügen, damit die Seminarleitung eine offizielle Genehmigung vornehmen kann.“